Indikationen
Die Indikationen, das heißt mit Psychotherapie behandelbare und von den Krankenkassen zu bezahlende Erkrankungen, wurden im sog. Psychotherapeutengesetz vereinbart und sind im weitestgehenden folgende:
- einmalige und wiederkehrende depressive Erkrankungen
- Angststörungen
- Traumafolgestörungen
- Zwangsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Verhaltensstörungen
- Essstörungen
- Schmerzstörungen
- die sog. psychosomatischen Erkrankungen wie Asthma, Ulkus, Neurodermitis, Darmerkrankungen
- sog. Somatisierungsstörungen (hier findet man keinen organischen Defekt) wie Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Magen-Darmstörungen, Hyperventilation
- Begleitung bei anderen körperlichen Erkrankungen verschiedenster Fachgebiete
- Burnout-Syndrom
- akute Belastungsreaktionen